Zwei Tage vor Weihnachten wurde am 22. Dezember 2022 das Insolvenzverfahren über die Royal Residenz 4 GmbH am Amtsgericht Augsburg wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az.: 5 IN 532/22). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 22. Februar 2023 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.
Engel & Völkers Digital Invest sammelte für das Projekt „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ im Münchener Westen im Juli 2022 Geld bei den Anlegern ein. Die Anleger stellten Nachrangdarlehen zur Verfügung und erhielten im Gegenzug eine feste Verzinsung von 5,7 Prozent im Jahr. Die Rückzahlung des Darlehens war für den Dezember 2023 geplant. Nach der Insolvenz der Objektgesellschaft Royal Residenz 4 GmbH müssen die Anleger nun allerdings mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Das Insolvenzverfahren wurde zwar erst im Dezember 2022 eröffnet, der Insolvenzantrag aber bereits im August 2022 gestellt. Auffallend ist, dass im Juli 2022 noch Geld bei Anlegern eingesammelt wurde und wenig später bereits Insolvenzantrag gestellt wurde. Im Juni 2022 hatten die Anleger beim Vorgängerprojekt „Burg I“ ihr Geld noch fristgerecht zurückbekommen. Einige Wochen später stellt sich die Situation völlig anders da und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten.
Besonders in der Insolvenz zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen für Anleger sind. Aufgrund ihres Rangrücktritts drohen sie im Insolvenzverfahren leer auszugehen und müssen sich mit ihren Forderungen hinter den anderen Gläubigern anstellen. „Allerdings wurde der Rangrücktritt häufig nicht wirksam vereinbart. Ist das der Fall, treten die Anleger mit ihren Forderungen auch nicht zurück und werden im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den übrigen Gläubigern behandelt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Daher sollten die Forderungen im Insolvenzverfahren unbedingt angemeldet werden, denn nur angemeldete Forderungen können auch berücksichtigt werden.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren kann auch geprüft werden, ob die Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen können. Diese können bspw. entstanden sein, wenn die Anleger über die bestehenden Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an!
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